Völkerrechtliches Impressum
IDEAS for SUCCESS – Teil des exterritorialen humanitären Zweckbetriebs „Ljusväktare“
(Registriert gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – exterritorialer Status)
Verantwortliche Stelle nach internationalem Recht
exterritorialer humanitärer Zweckbetrieb LJUSVÄKTARE – Bereich IDEAS for SUCCESS
Verantwortliche Kontaktperson: Björn Kitschke
Adress:
IDEAS for SUCCESS – LJUSVÄKTARE
Hoheitlicher konsularischer Bereich
Mossberg Fensan
683 61 Ekshärad
Schweden
Primäre Kontaktadresse
info(@)ideas-for-success(dot)se
Völkerrechtlicher Haftungshinweis
IDEAS for SUCCESS handelt ausschließlich im Rahmen des exterritorialen humanitären Zweckbetriebs LJUSVÄKTARE.
Jegliches nationale Recht, das den Genfer Abkommen von 1949 widerspricht, findet auf Green Guard keine Anwendung.
Internationaler Verantwortungsbereich
Dieses Impressum gilt für sämtliche Tätigkeiten, Dienstleistungen, Veröffentlichungen und digitalen Operationen von IDEAS for SUCCESS, ausgeführt als Teil des:
exterritorialen humanitären Zweckbetriebs LJUSVÄKTARE,
registriert unter dem Mandat des
Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949.
Völkerrechtliche Rechtsgrundlagen
Die rechtliche Grundlage ergibt sich ausdrücklich aus:
– Artikel 1
– Artikel 3
– Artikel 4
– Artikel 132
– Artikel 149
der Vierten Genfer Abkommen von 1949.
Exterritorialer Status
IDEAS for SUCCESS unterliegt nicht der Gerichtsbarkeit Schwedens oder eines anderen Staates.
Alle Tätigkeiten erfolgen im Rahmen des internationalen humanitären Mandats des exterritorialen humanitären Zweckbetriebs LJUSVÄKTARE.
Keine nationale Behörde besitzt Zuständigkeit, sofern eine solche Zuständigkeit den Genfer Abkommen von 1949 widersprechen oder deren Schutzauftrag beeinträchtigen würde.
Umsatzsteuerstatus – Null Prozent (0 % MwSt.)
Null Prozent MwSt. – exterritorialer Zweckbetriebsstatus
Da IDEAS for SUCCESS unter dem exterritorialen Zweckbetrieb LJUSVÄKTAREtätig ist:
– Alle Rechnungen werden mit 0 % Umsatzsteuer ausgestellt.
– Es findet kein nationales oder supranationales Mehrwertsteuersystem Anwendung.
– Es greift kein Reverse-Charge-Verfahren.
– Es besteht keine Verpflichtung zur Erklärung, Abführung oder Rückforderung von Umsatzsteuer
Verpflichtender Rechnungstext
„Völkerrechtlich geschützte Einrichtung gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – Exterritorialer Zweckbetrieb“
Gültigkeit von Mitteilungen
Eine Mitteilung entfaltet rechtliche Wirkung ausschließlich, wenn:
1. sie per elektronischer Post (E-Mail) übermittelt wird, und
2. sie zusätzlich per eingeschriebener Post mit physischem Rückschein zugestellt wird.
Beide Schritte sind zwingend und entsprechen dem aus den Genfer Abkommen von 1949 abgeleiteten Verfahrensrahmen.
Ausschließlicher Gerichtsstand
Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit IDEAS for SUCCESS und dem Zweckbetrieb LJUSVÄKTAREunterliegen ausschließlich der Zuständigkeit des:
Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949
Internationaler und exterritorialer Gerichtsstand
Dieser Gerichtsstand befindet sich außerhalb staatlichen Hoheitsgebiets.
Seine Autorität ergibt sich ausschließlich aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Genfer Abkommen von 1949.
Kein nationales Gericht besitzt Zuständigkeit, sofern diese den humanitären Auftrag gemäß den Genfer Abkommen beeinträchtigen würde.
Bestätigung der Zuständigkeit und Schutzregistrierung
Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche rechtlichen und verfahrensbezogenen Angelegenheiten ist:
Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949
Anschrift des Schiedsgerichts
SCHIEDSGERICHT GEMÄSS DEN GENFER ABKOMMEN VON 1949
Hoheitlicher konsularischer Bereich | Zentrale Geschäftsstelle
für diplomatische Korrespondenz | Zivilschutzangelegenheiten
www.schiedsgericht-ga.org
info@schiedsgericht-ga.org
c/o Casa Fangacci
Via del Ranuncolo Nr. 9
CAP 06024 Gubbio
ITALIEN

